Stabilität im Leben des Beschuldigten zu erwirken. Eine grundlegende positive Persönlichkeitsentwicklung oder nennenswerte positive Veränderungen seiner Lebensumstände sind nicht erkennbar. Zum heutigen Zeitpunkt stellen sich die finanziellen und persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sogar noch schlechter dar, da die über 30-Jährige Beziehung mit seiner Freundin, die ihn oftmals auch finanziell unterstützt hat, aufgelöst worden ist (vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 ff.).