Es kommt darauf vorliegend, wie ausgeführt, aber auch nicht an. Negativ ins Gewicht fällt jedoch, dass der Beschuldigte während des aktuell hängigen Strafverfahrens, in dessen Rahmen es zu zwei Hausdurchsuchungen gekommen ist, erneut straffällig geworden ist, was zu einer weiteren Verurteilung geführt hat (vgl. Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern vom 16. Januar 2020). Selbst die Anstellung als Disponent mit einem Lohn von brutto Fr. 6'250.00 (GA act. 623; Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3 f.) und eine Partnerschaft vermochten keine - 19 -