Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage wurde am 22. Januar 2018 eröffnet (UA act. 53). Am 30. Januar 2018 wurde ein weiteres Strafverfahren wegen Drohung eröffnet (UA act. 54). Am 10. Oktober 2018 wurde ihm (UA act. 513) und am 16. Januar 2020 den Geschädigten der Verfahrensabschluss mitgeteilt (UA act. 94.1). Die Anklageerhebung erfolgte erst ein knappes Jahr später am 13. Januar 2021.