Das wird auch dadurch manifest, dass er während des aktuell hängigen Strafverfahrens erneut straffällig wurde und von der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern mit Strafbefehl vom 16. Januar 2020 zu einer unbedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen à Fr. 70.00 verurteilt wurde. Zudem sind gemäss Strafregisterauszug bereits vier weitere Strafverfahren bei der Oberstaatsanwaltschaft wegen Diebstahls und Sachbeschädigung sowie eine Strafuntersuchung bei der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wegen Diebstahls hängig. - 16 -