4.5. In Bezug auf die Täterkomponente ergibt sich Folgendes: Der aktuelle Strafregisterauszug des Beschuldigten weist mehrere, einschlägige Vorstrafen auf. Seit der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 18. Januar 2013 der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis wegen Diebstahls und betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à Fr. 110.00 und einer Busse von Fr. 200.00 verurteilt wurde, folgten praktisch jährlich weitere Verurteilungen wegen derselben Delikte; der Beschuldigte wurde zu Geldstrafen und zuletzt mit Urteil des Bezirksgerichts Leuk, Westliches Raron, vom 16. Mai 2017 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt.