Der Beschuldigte hat innerhalb von nur zwei Monaten mit Bank- und Kreditkarten von drei verschiedenen Geschädigten einen Betrag von Fr. 4'030.00 bezogen. Beim vierten Fall blieb es beim Versuch. Das Handeln des Beschuldigten war darauf gerichtet, mit den erbeuteten Karten möglichst viel zu bezahlen bzw. erhältlich zu machen. Bank- und Kreditkarten haben in aller Regel eine tägliche Bezugslimite von mind. Fr. 3'000.00, was dem Beschuldigten aufgrund früherer Bezüge bekannt war. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sein Handeln auch in jenem Fall, in welchem es bei einem blossen Versuch geblieben ist, auf den Bezug von mindestens Fr. 3'000.00 gerichtet war.