Bei den von der Vorinstanz dem Beschuldigten im Rahmen der Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden auferlegten Polizeikosten im Betrag von Fr. 20.00 für Kilometerentschädigungen und Fr. 240.00 für «Foto, Fotomappe», insgesamt Fr. 260.00 (Kostenrapport vom 27. Mai 2020), handelt es sich um allgemeine Aufwendungen der Polizei, die in der Anklagegebühr aufgehen. Eine nochmalige Auferlegung der Polizeikosten an den Beschuldigten im Rahmen der Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden ist nicht angezeigt. Die Kosten für die Mitwirkung anderer Behörden sind folglich um den Betrag von Fr. 260.00 zu reduzieren und - 29 -