Untersuchungsgrundsatzes eine Mitwirkungspflicht zu (Urteil des Bundesgerichts 6B_1368/2020 vom 30. Mai 2022 E. 4.4.7). Bemerkenswert ist denn auch, dass im Asylentscheid vom 22. Februar 2019 an der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen selbst bezüglich der 14-tägigen Gefangenschaft durch die Al-Shabaab Miliz gezweifelt wird (MIKA-Akten, UA act. 157 ff.). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung konnte er diesbezüglich nichts Entscheidwesentliches vorbringen.