Seine Legalprognose erweist sich als höchst ungewiss, zumal seine Massnahmenbedürftigkeit offensichtlich ist und er erst am Beginn der stationären Therapie steht (siehe Verlaufsbericht der PDAG vom 8. September 2022). Mithin ist die angeordnete stationäre Massnahme nur aufgrund der ihm zu stellenden Schlechtprognose infrage gekommen bzw. hat eine solche vorausgesetzt. Nach dem Gesagten ist ein hohes öffentliches Interesse an der Wegweisung des Beschuldigten aus der Schweiz gegeben.