Schizophrenie sowie ein schädlicher Gebrauch von Alkohol diagnostiziert (Gutachten S. 46 = GA act. 751). Dem Verlaufsbericht der PDAG vom 8. September 2022 ist zudem von einer acne vulgaris, Hinweisen auf eine frühere Tuberkuloseerkrankung, Helicobacter und Folgen der Mangelernährung die Rede. Der Beschuldigte bringt vor, dass ihm im Falle einer zwangsweisen Rückkehr nach Somalia der Zugang zur notwendigen Therapie sowie den notwendigen Medikamenten verwehrt bliebe (GA act. 90 f; Protokoll der Berufungsverhandlung, Berufungsbegründung S. 12).