(MIKA-Akten, UA act. 130 ff und 168 ff.). Die Regelmässigkeit mit der der Beschuldigte in Konflikt mit der Polizei kam, dessen Unbelehrbarkeit und stets abschätziges Verhalten den Polizisten gegenüber, indem er sich ihnen gegenüber despektierlich äusserte und teilweise in ihre Richtung auf den Boden spuckte, zeigen eindrücklich die enorme Gleichgültigkeit gegenüber dem Straf- und Vollzugssystem. Insbesondere zeigte der Beschuldigte bezüglich der zu beurteilenden Delikte auch keine Einsicht oder Reue, sondern leugnet seine Schuld bis heute grösstenteils.