Noch in der Probezeit beging er die neuen und vorliegend zu beurteilenden Delikte. Mit Strafbefehlen vom 2. sowie vom 30. März 2020 wurde der Beschuldigte zudem wegen Widerhandlung gegen das PBG jeweils zu einer Busse verurteilt (MIKA-Akten, UA act. 190 und 194). Zwischenzeitlich wurde der Beschuldigte zudem mehrfach und regelmässig von der Polizei angehalten, kontrolliert oder mitgenommen – meist boten körperliche Auseinandersetzungen, Gewalttätigkeiten, Drogenkonsum oder Beschimpfungen Anlass dafür (MIKA-Akten, UA act. 48 ff, 55 ff., 97 ff, 109 ff, 117 ff, 128 ff., 130 ff., 152 ff und 168 ff.). Die Polizisten konnten vielfach den alkoholisierten Zustand des Beschuldigten feststellen;