Das Bild einer ungenügenden Integration wird durch seine Vorstrafen und regelmässigen Kontakte mit der Polizei in den vergangenen Jahren verstärkt. Vom Bezirksgericht Rheinfelden wurde er mit Urteil vom 18. September 2019 wegen mehrfachen geringfügigen Erschleichens einer Leistung, Beschimpfung, Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz und Ungehorsams gegen Anordnung eines Sicherheitsorgans des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen und einer Busse verurteilt. Noch in der Probezeit beging er die neuen und vorliegend zu beurteilenden Delikte.