Der heute 24-jährige Beschuldigte kam am 8. August 2016 im Alter von 18 Jahren in die Schweiz (UA act. 159). Mit Asylentscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom 22. Februar 2019 (MIKA-Akten, UA act. 157 ff.) wurde das Asylgesuch des Beschuldigten abgelehnt. Aufgrund der nicht zumutbaren Rückkehr in seine Heimat wurde er hingegen vorläufig aufgenommen.