6.3. Der Beschuldigte ist somalischer Staatsangehöriger. Er hat sich der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig gemacht und damit eine Katalogtat gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. a StGB begangen. Art. 66a Abs. 1 StGB erfasst auch den Versuch einer Katalogtat (BGE 146 IV 105 E. 3.4.1; BGE 144 IV 168 E. 1.4.1). Er ist somit grundsätzlich für die Dauer von 5 bis 15 Jahren aus der Schweiz zu verweisen.