Er ging vielmehr davon aus, dass der Beschuldigte an sein Bett trat, um mit ihm zu diskutieren. A. erlitt dem Zufall geschuldet «nur» eine 8 cm lange - 17 - und leicht klaffende Schnittverletzung auf dem linken Handrücken. Der Beschuldigte gab selbst zu Protokoll, ein gutes Verhältnis mit A. gehabt zu haben. Sie seien Freunde bzw. Kollegen gewesen (vgl. oben). Insoweit sich der Beschuldigte eines Messers behändigte, abwartete, bis A. und er im gleichen Raum waren, die ausgesetzte Position des auf dem Bett sitzenden A. ausnutzte und so auf einen Kollegen einstach, offenbarte er ein gewisses Mass an Gefühlskälte und Kaltblütigkeit.