4.3.2. Der Beschuldigte stiess in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2020 mit einem Messer unvermittelt von oben herab in Richtung Halsbereich von A. währendem dieser auf seinem Bett sass und sich einen Joint drehte. A. sah noch, wie die Hand des Beschuldigten auf ihn zukommt, wobei er dachte, dass dieser ihm einen Faustschlag verpassen wolle. Es war ihm noch möglich, reflexartig seinen Arm zur Abwehr zu heben, wobei ihn das Messer mit einer Klingenlänge von 8 cm in den linken Handrücken traf. Die Messerattacke war für ihn nicht voraussehbar und traf ihn überraschend. Er ging vielmehr davon aus, dass der Beschuldigte an sein Bett trat, um mit ihm zu diskutieren.