von 8 cm auf. Dass mit einem unter Einsatz eines derartigen Messers in den Halsbereich eines Menschen ausgeführten Stich das Risiko einer tödlichen Verletzung einhergeht, musste sich dem Beschuldigten geradezu aufgedrängt haben. Es gehört zum Allgemeinwissen und bedarf keiner besonderen Intelligenz, dass Messerstiche in den Hals tödliche Verletzungsfolgen verursachen können.