und 145 ff.) wurden vom Bezirksgericht Rheinfelden beurteilt, wobei mit Urteil vom 18. September 2019 kein diesbezüglicher Schuldspruch erging. Auch wenn diese Verfahren für das vorliegende Beweisverfahren nicht von entscheidender Bedeutung sind, so ist doch bemerkenswert, dass bereits zwei Strafverfahren aufgrund ähnlich gelagerter Sachverhalte eingeleitet worden sind.