Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass gegen den Beschuldigten insbesondere zwei Strafverfahren eingeleitet wurden, die beide eine angebliche Drohung durch den Beschuldigten gegen einen anderen Asylbewerber jeweils unter Beizug eines Küchenmessers zum Inhalt hatten. Beide Tatvorwürfe mit Tatzeitpunkt vom 6. November 2017 (MIKA-Akten, UA act. 68 ff.) sowie vom 2. Januar 2018 (vgl. MIKA-Akten, UA act. 100 ff. und 145 ff.) wurden vom Bezirksgericht Rheinfelden beurteilt, wobei mit Urteil vom 18. September 2019 kein diesbezüglicher Schuldspruch erging.