Auch das Messer habe A. vermutlich vorbereitet. A. habe eine Situation geschaffen, damit er für längere Zeit im Gefängnis lande. Im Widerspruch dazu stehen seine Aussagen an der Konfrontationseinvernahme vom 6. Juli 2020 (UA act. 478 ff.), wonach er zum ersten Mal und im Widerspruch zu seinen vorherigen Aussagen davon ausging, dass der Beschuldigte ihn habe schlagen wollen, jedoch sein Mobiltelefon geschlagen habe und die Verletzung an seiner Hand vermutlich dabei entstanden sei. Auch diese Annahme änderte er im Rahmen der Konfrontationseinvernahme vom 13. August 2020 (UA act. 513 ff.) ab und ging schliesslich davon aus, dass A. sich selbst verletzt habe. In der Einvernahme anlässlich der