263 ff.) – nicht in der Gegenwart von A. – beschuldigte der Beschuldigte A. im Widerspruch zur vorherigen Aussage stärker und macht in sich widersprüchliche Aussagen dazu, wie die Verletzung entstanden sein könnte. A. habe ihn so stark gewürgt, dass er fast gestorben sei. Zudem habe A. ihn mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen und habe ihn umbringen wollen. Es könne sein, dass im Gerangel das Messer gegen die Kante des Tisches gekommen sei, wodurch die Verletzung entstanden sei. A. habe auch früher schon einmal jemandem mit einem Messer attackiert und sich dabei selber verletzt. Es sei alles geplant gewesen. Auch das Messer habe A. vermutlich vorbereitet.