Er drehe dann durch, wenn etwas Kleines passiere und werde wütend. Er habe ihn ins Gefängnis schicken und ihm seine Zukunft ruinieren wollen (Einvernahme vom 4. Mai 2020; UA act. 265; GA act. 45; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10 f.). Es ist nicht ersichtlich, weshalb A. dies tun sollte, zumal die beiden selbst gemäss Aussagen des Beschuldigten ein gutes Verhältnis gehabt hätten, Freunde bzw. Kollegen gewesen seien und der Beschuldigte nett zu ihm gewesen sei (Einvernahme vom 6. Juli 2020, UA act. 481; GA act. 45; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9: Sie hatten ein normales Verhältnis).