Vielmehr hat der Fragensteller den Geschehensablauf zusammengefasst und zielte in erster Linie auf die Klärung der Frage ab, wer wann das Messer gesehen hat. Weiter ist festzuhalten, dass an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung keine Einvernahme von A. stattfand. A. hat konstant ausgesagt, vom Beschuldigten mit einem Messer angegriffen worden zu sein. Übertreibungen oder Überzeichnungen, wie -9-