Konfrontationseinvernahme vom 6. Juli 2020, UA act. 478 ff. und Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3: Ohne Erwähnung des Schranks). In der Folge habe er sich entschlossen, auf den Beschuldigten loszugehen, damit ihn dieser nicht weiter angreifen könne. Dabei habe er ihn geschlagen, auf den Boden gelegt und fixiert. Danach habe er die anderen Mitbewohner gerufen und den Beschuldigten losgelassen. Dieser habe jedoch erneut versucht, auf ihn loszugehen.