Er habe gedacht, der Beschuldigte würde ihm eine Faust verpassen wollen. Ein Messer sei ihm nicht aufgefallen. Er habe noch seinen linken Arm bzw. seine Hand zur Verteidigung reflexartig nach oben bewegen können (Einvernahme vom 3. Mai 2020, UA act. 436: Seinen Ellbogen; Konfrontationseinvernahme vom 4. Mai 2020, UA act. 464: Er habe versucht, sich mit den Armen zu wehren), woraufhin ihn das Messer an der linken Hand getroffen habe. Er habe sich dann beim Metallschrank in Sicherheit bringen wollen, wobei der Beschuldigte nicht aufgegeben habe (Einvernahme vom 3. Mai 2020, UA act. 436: Er habe weiter versucht, ihn abzustechen; Konfrontationseinvernahme vom 6. Juli 2020, UA act.