3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 16. Mai 2022 beantragte der Beschuldigte, er sei vom Vorwurf der mehrfachen versuchten Drohung freizusprechen und anstelle einer versuchten vorsätzlichen Tötung, der einfachen Körperverletzung schuldig zu sprechen und mit einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten zu bestrafen. Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten. 3.2. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme von A. als Auskunftsperson und des Beschuldigten fand am 12. September 2022 statt. -5- Das Obergericht zieht in Erwägung: