Später hätten sich A. sowie der Beschuldigte in ihrem Zimmer befunden, das sie sich geteilt hätten, wobei A. auf einem Etagenbett sass. Der Beschuldigte habe sich zum Etagenbett begeben und habe wissen wollen, wieso A. mit anderen Personen über ihn spreche. Ebenso habe er erneut geäussert, A. töten zu wollen. In der Folge habe der Beschuldigte mit einem Küchenmesser mit einer Klingenblattlänge von 8 cm von oben herab auf den sitzenden A. eingestochen. Dabei habe er A. im Kopf-/Halsbereich treffen wollen, um diesen tödlich – mindestens aber lebensgefährlich – zu verletzen. A. habe den Angriff instinktiv abwehren können, indem er zur Abwehr die linke Hand gehoben habe.