Dem Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, in der Nacht vom 2. auf den 3. Mai 2020 in stark alkoholisiertem Zustand an seinem Wohnort in der Asylunterkunft in Q. (AG) in das Lavabo der Gemeinschaftsküche uriniert zu haben. Der Bewohner A. habe den Beschuldigten mit lauter Stimme zurechtgewiesen und ihn weggestossen und zur Toilette gezogen, um ihm zu zeigen, dass diese frei gewesen wäre. Schliesslich habe A. die anderen Bewohner über das Verhalten des Beschuldigten informiert, worüber letzterer pikiert gewesen sei. Der Beschuldigte habe gegenüber den Bewohnern mehrfach geäussert, dass er einen oder mehrere von ihnen umbringen würde, was diese jedoch nicht ernst genommen hätten.