8. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). Das ist auch der Fall, wenn eine Berufung vollumfänglich abgewiesen wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_761/2017 vom 17. Januar 2018 E. 4 mit Hinweisen). - 20 - Das Obergericht erkennt: 1. (in Rechtskraft erwachsen) Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf der Drohung nach Art. 180 Abs. 1 StGB. 2. Der Beschuldigte ist schuldig der einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand nach Art. 123 Ziff. 2 Abs. 2 StGB.