Je leichter es für den Beschuldigten aber gewesen wäre, sich in der Tatsituation an die Rechtsordnung zu halten, desto schwerer wiegt der Normverstoss. Die Verwendung eines Messers erscheint auch unter Berücksichtigung allfälliger Provokationen des Opfers als massiv unverhältnismässig. Ausserdem ist es dem blossen Zufall zu verdanken, dass die Stichverletzungen zu keiner lebensbedrohlichen Situation geführt haben.