Die objektive Tatschwere rückt daher in die Nähe einer schweren Körperverletzung, auch wenn laut Gutachten anzunehmen ist, dass die Stich- und Schnittverletzungen unter Ausbildung von Narben und die übrigen Läsionen voraussichtlich folgenlos abheilen (Gutachten IRM; act. 155). D. war nach eigenen Angaben rund zwei Monate lang - 17 - arbeitsunfähig und musste Nachbehandlungen in der Form von Physiotherapie über sich ergehen lassen. Psychisch habe er den Vorfall noch nicht zu 100% überstanden (act. 295).