Andere Erklärungsursachen dieser Stichverletzung sind bloss theoretisch denkbar und liegen ausserhalb einer vernünftigen Betrachtungsweise. Aufgrund der Aussagen von D., der keine gezielten Stichbewegungen des Beschuldigten beschreibt, ist davon auszugehen, dass diese Stichverletzung entstanden ist, weil der Beschuldigte während der Rangelei mit D. ein offenes Messer in der Hand hielt bzw. er sich mit einem offenen Messer in der Hand in diese Rangelei begeben hat. Im Rahmen dieser tätlichen Auseinandersetzung sind zudem zweifellos auch die anderen, weniger schwerwiegenden Verletzungen von D. entstanden, zumal sie sich zeitlich diesem Ereignis zuordnen lassen.