Aufgrund der insofern übereinstimmenden Aussagen der Kontrahenten ist sodann erstellt, dass sich D. und der Beschuldigte am 12. April 2021 mit ihren Fahrzeugen auf der X-Strasse in Q. kreuzten. Wer dabei wen in welcher Form provoziert hat, lässt sich angesichts der divergierenden und sich in ihrer Qualität nicht signifikant unterscheidbaren Aussagen der Beteiligten nicht mehr zweifelsfrei feststellen.