Körper) erklären, die Verletzungen im Gesicht durch einen Schlag mit der Hand. Die Hautrötungen am Unterarm und am Halsansatz sowie die Hautabschürfung am linken Handrücken liessen sich zwangslos auf ein Kratzen mit Fingernägeln im Rahmen einer Rangelei zurückführen (act. 154). Die Wundmorphologie, die Verletzungsschwere und die Verletzungslokalisationen erfüllten zudem nicht die typischen Kriterien einer Selbstverletzung (act. 154 f.). Diese Ausführungen im Gutachten des IRM erscheinen schlüssig und nachvollziehbar, weshalb darauf abzustellen ist.