145 ff.). Die Stichverletzung am linken Oberarm und die beiden Schnittverletzungen am rechten Handrücken und an der rechten Handgelenkdaumenseite werden im Gutachten als Folgen scharfer Gewalt interpretiert; die Hautabschürfungen und die einzelnen Hautrötungen am Hals und an den Armen als Folgen stumpfer Gewalt, die sich zeitlich dem Vorfall vom 12. April 2021 zuordnen lassen.