2.7.1. Aufgrund des Untersuchungsprotokolls und des Gutachtens des Instituts für Rechtsmedizin (IRM) vom 30. April 2021 steht zunächst fest, dass D. am 12. April 2021 über zahlreiche Verletzungen verfügt hat, nämlich über eine Stichverletzung am linken Oberarm, eine Weichteilschwellung an der linken Unterlippe mit oberflächiger Hautläsion, eine oberflächliche Schnittverletzung am rechten Handrücken sowie an der rechten Handgelenkdaumenseite, eine Hautabschürfung am linken Handrücken und über Hautrötungen am rechten Unterarm und am Halsansatz rechts (act. 145 ff.).