Zur Vorgeschichte der tätlichen Auseinandersetzung gab der Beschuldigte an, D. habe vor rund einem Monat auf dem Tisch, den sie gemeinsam am Arbeitsplatz nutzen würden, serbische Zeichen gemacht. D. habe ihn mit solchen Zeichen immer wieder provoziert. Vor einer Woche habe D. in der Schublade ein Zeichen gemalt, das bedeute, ich werde dich umbringen. Er (der Beschuldigte) habe deswegen die direkte Vorgesetzte sowie den ihr übergeordneten Chef informiert (act. 123). Vor rund einem Monat habe D. ihn bei den Vorgesetzten gemeldet und habe (zu Unrecht) behauptet, er (der Beschuldigte) habe ihn geschlagen (act. 127).