gegenseitig provoziert. Nachdem der Beschuldigte ihm eine Nachricht hinterlassen habe, dass er seine Frau vögeln werde, habe dieser ihm zurückgeschrieben, dass er seine Mutter vögeln werde (act. 91 f.). An dieser Sachdarstellung hielt D. auch im Laufe der nachfolgenden Befragungen grundsätzlich fest. -8-