Er (D.) habe dann mit dem Fuss an die Stossstange des Fahrzeugs des Beschuldigten getreten. Daraufhin habe zuerst der Beschuldigte ihn mit der Hand und dem Fuss geschlagen, worauf er den Beschuldigten mit der offenen Hand im Hals-/Schulterbereich ebenfalls geschlagen habe. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung habe der Beschuldigte ihn – mit dem Messer in der Hand – zu Boden gerissen, wobei sein T-Shirt zerrissen worden sei. Als er (D.) wieder aufgestanden sei, habe er die Stichverletzung am Arm gesehen und festgestellt, dass Blut den Arm hinunterlaufe. Den Stich selber habe er weder gesehen, noch könne er sich daran erinnern.