Ferner verspricht die Aussageanalyse nur bei komplexeren Sachverhalten einen Erkenntnisgewinn. Bei der Schilderung von einfachen Lebensvorgängen oder blossen Bestreitungen von Sachverhalten unterscheiden sich Aussagen mit und ohne Erlebnisbezug in ihrer inhaltlichen Qualität nicht signifikant voneinander, weil die Darstellung so oder anders keine besondere intellektuelle Leistung erfordert. Sodann fehlt es im Strafverfahren teilweise an genügendem, sich über einen bestimmten Zeitraum erstreckendem "Aussagematerial", um eine Aussageanalyse im Sinne der wissenschaftlich anerkannten Methodik durchführen zu können.