2. 2.1. Am 15. März 2022 fand die Hauptverhandlung vor dem Gerichtspräsidium Muri statt mit Befragung des Zivil- und Strafklägers sowie des Beschuldigten. Unter gleichem Datum sprach der Gerichtspräsident den Beschuldigten vom Vorwurf der Drohung nach Art. 180 Abs. 1 StGB frei und verurteilte ihn wegen einfacher Körperverletzung mit einer Waffe bzw. einem gefährlichen Gegenstand i.S.v. Art. 123 Ziff. 2 Abs. 2 StGB mit einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu Fr. 100.00 und einer Busse von Fr. 1'000.00 bei einer Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen.