10.6.2. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft (act. 1) und lebt in stabilen Verhältnissen. Es kann damit gerechnet werden, dass bereits eine bedingte Strafe spezialpräventive Wirkung entfalten wird. Entsprechend ist die Geldstrafe bedingt auszusprechen und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen.