10.5.2. Vorliegend ist von einem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Beschuldigten von gesamthaft Fr. 16'250.00 auszugehen. So verdient der Beschuldigte nach eigenen Angaben (act. 146) und gemäss eingereichten Lohnabrechnungen (Beilagen zur Eingabe vom 22. Oktober 2021) monatlich 15'000.00, wobei er einen 13. Monatslohn erhält. Bei einem Pauschalabzug von 25% für Krankenkasse und Steuern, 15% Abzug Unterstützungspflicht für die Ehefrau, 15% Abzug für das erste und 12.5% Abzug für das zweite Kind, resultiert ein Tagessatz von gerundet Fr. 230.00.