Die Version des Fahrers des B sei dagegen in allen Details technisch fundiert, wie die DashCam- Bilder zeigten. Der Anfangsabstand zwischen dem B und dem Polizeifahrzeug habe auf dieser Grundlage mehr als 30 Meter betragen (Hauptgutachten S. 16 und S. 20, Eingabe vom 13. September 2021). Im Rahmen des Ergänzungsgutachtens führt C. aus, es sei darauf hinzuweisen, dass die geometrische Konstruktion des Polizeifahrzeugs (VW T6 Multivan) es ermögliche, den Raum hinter dem Fahrzeug mit Hilfe eines zentralen Rückspiegels aus einer Entfernung von 10 bis 11 Metern zu be- - 12 -