So führt der private Gutachter aus, die Version der Polizei, die von einem Anfangsabstand von 5 bis 10 Metern zwischen dem B und dem Polizeifahrzeug ausgehe, werde durch die kinematische Entwicklung der DashCam-Bilder technisch nicht bestätigt. Eine Bewegung des B, wie sie von den Polizeibeamten beschrieben worden sei, würde nämlich voraussetzen, dass der B zwischen 18:34:58 Uhr und 18:35:02 Uhr eine Beschleunigung hätte erreichen müssen, die 40% über der mechanischen Leistung seines Motors liege. Die Version des Fahrers des B sei dagegen in allen Details technisch fundiert, wie die DashCam- Bilder zeigten.