5.2. Mit Eingabe vom 27. Mai 2022 liess der Beschuldigte ein Ergänzungsgutachten in deutscher Version (italienische Version bereits am 24. Mai 2022 eingereicht) von C. einreichen. Der private Gutachter kam dabei zum Schluss, die Behauptung der Zeugin, es sei ihr nicht möglich gewesen, die gestrichelte Linie zu stehen, sei bei geometrischer Betrachtung technisch nicht plausibel. Ausserdem kam der private Gutachter zum Schluss, dass die Zeugin den Strassenbereich von 10.5 bis 13.5 Metern hinter dem Polizeifahrzeug nicht habe einsehen können.