4.3. Am 15. Dezember 2020 wurde D., Polizistin, als Zeugin durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau befragt (act.115 ff.). Die Zeugin verwies zunächst auf den Rapport und führte aus, es sei ihr in ihrer Karriere bis heute noch nie passiert, dass ein Fahrzeug der Polizei mit besonderen Warnsignalen so dicht aufgefahren sei (act. 116, Frage 10 f.). Sie seien auf den Beschuldigten aufmerksam geworden, weil er den Sicherheitsabstand massiv unterschritten habe (act. 117, Frage 17). Zu ihrer Schätzung von 5 bis 10 Meter Abstand sei sie deshalb gelangt, weil sie sich habe umdrehen können und den Beschuldigten im Rückspiegel und am Heck gesehen habe (act. 117, Frage 22).