notwendigen Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h entsprochen habe (act. 80, Frage 20). Dies ergehe auch daraus, dass zwischen dem Spurenwechsel des Polizeifahrzeugs auf die Normalspur und dem auf dem Video (act. 28) ersichtlichen Überholungsmanöver des Polizeifahrzeugs einige Zeit verstreiche, was gegen den vorgeworfenen Minderabstand spreche (act. 81, Frage 25).