4.2.2. Anlässlich der Einvernahme des Beschuldigten vom 6. Februar 2020 durch die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau bestritt der Beschuldigte nach wie vor die ihm mit Strafbefehl vom 30. September 2019 zur Last gelegten Tatvorwürfe (act. 77, Frage 8). Er führte aus, es sei ein dunkler Abend gewesen und es habe geregnet. Man habe nicht schneller als 100 bis 110 km/h fahren können. Das Polizeiauto habe ihn überholt. Er habe danach wie alle anderen Fahrer wieder auf die Überholspur gewechselt. Er habe dann seinen Frontradar eingeschaltet, um einen ständigen Sicherheitsabstand zum vorangehenden Auto zu haben. Nach ca. 10 km sei etwas passiert, was ihn stark verblüfft habe.